Gutschriften für Umsätze aus der Zeit vor dem 1. Januar 2011 müssen zu den im Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung geltenden Sätze als Entgeltsminderung behandelt werden.
Ein Beispiel dazu finden Sie in unserem pdf (133 kb):
3.00% Umsatzrückvergütung für Ihre Einkäufe vom 1.7.2010 bis 30.6.2011