Die Vermietung eines beweglichen Gegenstandes ist von der MWST befreit, wenn dieser überwiegend im Ausland genutzt wird. Der entsprechende Nachweis wird wohl nur bei der Vermietung und Vercharterung von Flugzeugen möglich sein (der überwiegende Gebrauch eines Autos im Ausland wird nur schwerlich beweisbar sein).