Am 1. Januar 2010 ist das neue MWST-Gesetz in Kraft getreten. Mit den nachfolgenden Ausführungen wollen wir Sie über die wesentlichen Änderungen informieren und Sie bei der Umsetzung des neuen MWST-Gesetzes unterstützen.
per 1. Januar 2010
Die Buchhaltungssysteme müssen angepasst werden, da ab dem 1. Januar 2010 gemäss dem neuen MWST-Formular zusätzliche Angaben zu deklarieren sind. Folgende Umsätze müssen neu einzeln ausgewiesen werden:
