B. Jud Treuhand - Illustration

Mehrwertsteuer-Gesetz seit 1.1.2010

 
 

Steuerbemessungsgrundlage

 

Bei Leistungen an das Personal wird für die Berechnung der anfallenden MWST kein fiktives Entgelt mehr herangezogen. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung bzw. eine Korrektur der Vorsteuerkürzung bei Leistungen von über CHF 500 an das Personal ist aber weiterhin vorzunehmen.

 
8152 Opfikon
4153 Reinach
E-Mail
Grossackerstrasse 43, Telefon +41 044 811 34 12, Fax +41 044 811 34 19
Therwilerstrasse 55, Telefon +41 061 711 65 83, Fax +41 061 711 65 84
 
created by Art & Media GmbH | Update: März 2010