B. Jud Treuhand - Illustration

Mehrwertsteuer-Gesetz seit 1.1.2010

 
 

Verfahren

 

Die Abstimmung der Umsatz- und Vorsteuerkürzung muss innerhalb von 180 Tagen nach der vierten Quartalsabrechnung vorgenommen werden.

 

Die MWST-Perioden können an das Geschäftsjahr angeglichen werden.

 

MWST-Kontrollen müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Die darauf folgende Einschätzungsmitteilung ist nun im MWST-Gesetz erwähnt. Die vorbehaltlose Bezahlung beendet das Verfahren definitiv.

 

Der Steuererlass, der auch im alten Gesetz vorgesehen war, aber noch nie gewährt wurde, ist weiterhin möglich.

 

Bei einer Unterbrechung der fünfjährigen Verjährungsfrist durch die ESTV wird die Verjährung bis auf zwei Jahre reduziert. Die absolute Verjährungsfrist beträgt neu 10 Jahre.

 

Steuerkontrollen können explizit angefordert werden. Das kann bei einer Gesellschaftsübernahme sinnvoll sein, denn nach einer Kontrolle werden sämtlich MWST-Schulden rechtsverbindlich festgesetzt.

 

Es besteht Anspruch auf eine rechtsverbindliche Auskunft innert nützlicher Frist (in der Regel 30 Tage). Gemäss unserer Erfahrung kann bei besonderer Dringlichkeit eine Antwort auch innert kürzerer Frist (10 Tage) erwartet werden.

 
8152 Opfikon
8180 Bülach
4153 Reinach
E-Mail

Grossackerstrasse 43

Tel +41 044 811 34 12 Fax +41 044 811 34 19
Schützenmattstrasse 46  Tel +41 044 811 34 12 Fax +41 044 811 34 19
Therwilerstrasse 55 Tel +41 061 711 65 83 Fax +41 061 711 65 84
 
created by Art & Media GmbH | Update: November 2011