Vorsteuerabzug
Die Vorsteuerkürzung von 50% für Verpflegung und Getränke fällt ersatzlos weg.
Spenden, Dividenden und andere Nichtumsätze (z. B. Sanierungsbeiträge) führen nicht mehr zu Vorsteuerkürzung. Solche Kürzungen sind nur noch bei Subventionen sowie bei ausgenommenen Umsätzen vorzunehmen. Holdinggesellschaften können neuerdings im Beteilungsbereich den Vorsteuerkürzung geltend machen.
Die Margenbesteuerung wird durch eine fiktive Vorsteuerkürzung ersetzt. Beim Kauf eines gebrauchten, individualisierbaren und beweglichen Gegenstandes können 7,0632% als Vorsteuerkürzung geltend gemacht werden (ab 2011 rund 7,41%).
MWST-Forderungen (Vorsteuerkürzung-Überhang) sind pfänd- und abtretbar.