Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) erhöht in erster Linie die Transparenz.
Formulare, Vertragsklauseln (wichtig bei Versicherungen), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Webseiten oder Serienbriefe müssen ab 1. Januar 2008 den Hinweis enthalten, zu welchem Zweck die Personendaten erhoben werden.
Es muss erwähnt sein, wenn diese regelmässig bearbeitet werden.