B. Jud Treuhand - Illustration

Neues GmbH-Recht ab 2008

 
 

Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick:

 

  • Das neue Recht sieht die Einpersonen-GmbH vor.
  • Das Stammkapital von CHF 20'000 muss voll einbezahlt werden (bisher lediglich zu 50%).
  • Die Übertragung von Stammanteilen wird erleichtert: Statt einer öffentlichen Beurkundung braucht es nur noch einen schriftlichen Vertrag.
  • Die Revisionsstelle ist in Zukunft auch für die GmbH obligatorisch. Allerdings können Sie auf die Wahl einer Revisionsstelle unter bestimmten Aspekten verzichten.

 

Wir geben Ihnen darüber gerne Auskunft.

 
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