Das Stammkapital von CHF 20'000 muss voll einbezahlt werden (bisher lediglich zu 50%).
Die Übertragung von Stammanteilen wird erleichtert: Statt einer öffentlichen Beurkundung braucht es nur noch einen schriftlichen Vertrag.
Die Revisionsstelle ist in Zukunft auch für die GmbH obligatorisch. Allerdings können Sie auf die Wahl einer Revisionsstelle unter bestimmten Aspekten verzichten.