Bis zum vollendeten 16. Altersjahr des Kindes monatlich CHF 200
Ausbildungszulage ab 17. Lebensjahr bis zum Abschluss der Ausbildung – längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr – monatlich CHF 250.
Für Kinder, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung erwerbsunfähig sind, wird die Kinderzulage bis zum Monat, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, ausgerichtet.
Auch bei Teilzeitarbeit gibt es die vollen Zulagen.