B. Jud Treuhand - Illustration

Altersstufen Kinderzulagen

 
 

Angaben für den Kanton Zürich - Januar 2009

 

  • Bis zum vollendeten 16. Altersjahr des Kindes monatlich CHF 200
  • Ausbildungszulage ab 17. Lebensjahr bis zum Abschluss der Ausbildung – längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr – monatlich CHF 250.
  • Für Kinder, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung erwerbsunfähig sind, wird die Kinderzulage bis zum Monat, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, ausgerichtet.
  • Auch bei Teilzeitarbeit gibt es die vollen Zulagen.

 

Angaben für andere Kantone auf Anfrage

 
8152 Opfikon
8180 Bülach
4153 Reinach
E-Mail

Grossackerstrasse 43

Tel +41 044 811 34 12 Fax +41 044 811 34 19
Schützenmattstrasse 46  Tel +41 044 811 34 12 Fax +41 044 811 34 19
Therwilerstrasse 55 Tel +41 061 711 65 83 Fax +41 061 711 65 84
 
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