B. Jud Treuhand - Illustration

Altersstufen Kinderzulagen

 
 

Angaben für den Kanton Zürich - Januar 2009

 

  • Bis zum vollendeten 16. Altersjahr des Kindes monatlich CHF 200
  • Ausbildungszulage ab 17. Lebensjahr bis zum Abschluss der Ausbildung – längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr – monatlich CHF 250.
  • Für Kinder, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung erwerbsunfähig sind, wird die Kinderzulage bis zum Monat, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, ausgerichtet.
  • Auch bei Teilzeitarbeit gibt es die vollen Zulagen.

 

Angaben für andere Kantone auf Anfrage

 

 

Bundesgesetz über die Familienzulagen

 

  • Am 26. November 2006 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Familienzulagen angenommen.
  • Nun müssen Bund und Kantone die Ausführungsbestimmungen ausarbeiten.
  • Mit einer Einführung wird auf den 1. Januar 2009 gerechnet.

 

 

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