Beratung und Erstellung von Trennungs- und Scheidungskonventionen sowie güterrechtliche Auseinandersetzung.
Trennung
Es stehen drei Wege offen für Eheleute, die ihre Ehe noch nicht auflösen möchten, aber nicht mehr zusammenleben wollen:
- Aussergerichtliche Trennung
- Gerichtliche Trennung
- Aufhebung des gemeinsamen Haushalts durch den Eheschutzrichter
Scheidung
Die Zeiten, da vor Scheidungsgericht die ganze Ehegeschichte ausgebreitet werden musste um zu beweisen, dass eine Ehe wirklich zerrüttet und scheidungswürdig ist, sind vorbei.
- Sind sich die Eheleute heute einig über die Scheidung als solche und möglichst auch über die Folgen, steht ihnen ein einfaches Verfahren ohne grosse Einmischung der Gerichte offen.
- Wenn aber nur eine Seite die Scheidung will, gilt die Ehe erst nach dreijähriger Trennungszeit als zerrüttet und es muss dem Gericht lediglich vorgetragen werden, dass die Eheleute seit dieser Zeit getrennt leben.